Wien-Döbling · Dokumentation seit 5. August 2026

Gemeinsam für die
Wiederherstellung
unserer Grünzone

Dokumentation, gemeinsame Stellungnahme und Vorschlag zur Wiederherstellung der zwischen HSS 93 und Püchlgasse 6 entfernten Begrünung.

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HSS 93
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Püchlgasse 6
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Gesamt Unterstützer
📹 Gemeinsame Besprechung

Virtueller Besprechungsraum für beide Häuser

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5. August 2026 — Vorfall

Was ist passiert?

Am 5. August 2026 wurden in Wien-Döbling, zwischen den Wohnhäusern HSS 93 und Püchlgasse 6, mehrere Sträucher und kleinere Bäume stark zurückgeschnitten oder vollständig entfernt.

Ursprünglich hatte eine Eigentümerin in HSS93 ausschließlich die Entfernung von Efeu und Sträuchern auf ihrer eigenen Seite beauftragt. Die Arbeiten wurden jedoch ohne Zustimmung der Bewohner und Eigentümer beider Häusern auf die gesamte Grünfläche zwischen den Häusern ausgeweitet.

Betroffen waren unter anderem Flieder und eine gelbe Kirschpflaume (Prunus cerasifera) sowie weitere Sträucher, die über Jahre hinweg natürlichen Schatten, Sichtschutz und Lebensraum für Vögel geboten hatten.

Grünzone entfernt — ohne Freigabe der Bewohner der HSS 93 und Püchlgasse 6

Unsere gemeinsame Forderung

Wiederherstellung der entfernten Grünzone

Wir wünschen keine Eskalation, sondern eine konkrete und schnelle Wiederherstellung. Die verantwortlichen bzw. beteiligten Unternehmen und Hausverwaltungen sollen gemeinsam dafür sorgen, dass die entfernte Begrünung so weit wie praktisch möglich wiederhergestellt wird.

Dazu sollen mehrere bereits vorgezogene und für eine Verpflanzung geeignete Kirschpflaumen (Prunus cerasifera) und Fliederpflanzen in möglichst vergleichbarer Größe (ca. 2–3 Meter) entlang des betroffenen Bereichs neu gepflanzt werden.

Kleine Jungpflanzen allein stellen keinen angemessenen kurzfristigen Ersatz dar — die verlorene Beschattung und der natürliche Sichtschutz würden sonst erst nach vielen Jahren zurückkehren.

Video- & Kartendokumentation

Vorher / Nachher

Vorher 1
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🌿 Vorher 1
Vorher 2
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🌿 Vorher 2
Danach 1
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🪓 Danach 1
Danach 2
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Danach 3
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🪓 Danach 3
Danach 4
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🪓 Danach 4
Lageplan
📍 Lageplan — Satellitenansicht

Betroffener Bereich zwischen HSS 93 und Püchlgasse 6, 1190 Wien.

Fotodokumentation

Vorher / Nachher — Fotos

🌿 Vorher

VorherVORHER
VorherVORHER
VorherVORHER
VorherVORHER
VorherVORHER
VorherVORHER

🪓 Danach

DanachDANACH
DanachDANACH
VogelfutterstellenDANACH
VogelfutterstellenDANACH
DanachDANACH
DanachDANACH

Warum diese Grünzone wichtig war

🌳
Schatten

Natürliche Beschattung an heißen Tagen.

🌡️
Mikroklima

Weniger direkte Sonneneinstrahlung.

🟢
Sichtschutz

Natürliche Trennung zwischen den Häusern.

👨‍👩‍👧
Aufenthaltsqualität

Geschätzt von Bewohnern beider Häuser.

🐦
Vögel

Futterstellen von Bewohnern angebracht.

Chronologie

Wie es dazu kam

  1. Schriftlich bestätigt

    Vor dem 5. August 2026 — Die grüne Zone

    Über Jahre hinweg bestand eine grüne Zone zwischen HSS 93 und Püchlgasse 6 mit Flieder, einer gelben Kirschpflaume und weiteren Sträuchern.

  2. Schriftlich bestätigt

    Ursprünglicher Auftrag — Eigentümer von Top 2

    Der ursprüngliche Wunsch bezog sich ausschließlich auf den Bereich auf der Seite von Frau Attar — Entfernung von Efeu und Sträuchern nur auf ihrer eigenen Seite.

  3. Schriftlich bestätigt

    5. August 2026 — Durchführung der Arbeiten

    Arbeiter schnitten zahlreiche Sträucher und Bäume auf der gesamten Länge der Grünfläche stark zurück oder entfernten sie vollständig — weit über den ursprünglich begrenzten Auftrag hinaus.

  4. Nach telefonischer Auskunft

    Weitergabe des Auftrags

    Der Arbeitsumfang wurde offenbar als Rückschnitt über die gesamte Länge weitergegeben ("Ganze Länge schneiden"), ohne die ursprüngliche Beschränkung. Eine schriftliche Bestätigung wurde angefordert.

  5. Schriftlich bestätigt

    Beteiligte Unternehmen

    Monreal Immobilienmanagement — kontaktierte nach eigener Aussage die Nachbar-Hausverwaltung. SOZIALBAU AG — beauftragte nach eigener Aussage den Rückschnitt. Mena Hausservice GmbH — führte die Arbeiten durch.

  6. Noch offen

    Offene Fragen

    • Welcher genaue Arbeitsumfang wurde von Monreal an SOZIALBAU weitergegeben?
    • Welcher genaue Auftrag wurde von SOZIALBAU an Mena Hausservice erteilt?
    • Wer entschied, die Arbeiten über die gesamte Länge auszuführen?
    • Wie wird die entfernte Begrünung wiederhergestellt?

Nach derzeitigem Informationsstand

Beteiligte Stellen

Eigentümer von Top 2

beauftragte Entfernung auf ihrer Seite

↓
Monreal Immobilienmanagement

kontaktierte Nachbar-Hausverwaltung

↓
SOZIALBAU AG

beauftragte ausführende Firma

↓
Mena Hausservice GmbH

führte Arbeiten am 5. August 2026 aus

Zur Klärung kontaktiert

Zuständige und interessierte Stellen

Die Kontaktaufnahme bedeutet nicht, dass bereits eine behördliche Rechtsverletzung festgestellt wurde.

🏛️ Wiener Umweltanwaltschaft 🌿 MA 22 — Naturschutz 🌻 Die Grünen Döbling 🏢 SOZIALBAU AG 🏢 Monreal Immobilienmanagement 🔧 Mena Hausservice GmbH

Gemeinsame Stellungnahmen

Wiederherstellung statt Eskalation

Unterstützen Sie die Stellungnahme

Öffentliche Unterstützer:innen

Die folgenden Bewohner:innen und Wohnungseigentümer:innen haben die gemeinsame Stellungnahme der beiden Häuser elektronisch unterstützt und sich für die Wiederherstellung der entfernten Grünzone ausgesprochen.

Gemeinsame Forderung:

Die durch die Arbeiten am 5. August entfernte Begrünung soll durch geeignete Ersatzpflanzungen möglichst in ihrer ursprünglichen Funktion als Grünzone, natürliche Beschattung und Sichtschutz wiederhergestellt werden.

Elektronische Unterstützung

Die unten angeführten Personen haben ihre Unterstützung dieser gemeinsamen Stellungnahme elektronisch bestätigt. Die öffentliche Anzeige von Name, Top und Status erfolgt ausschließlich bei gesonderter ausdrücklicher Zustimmung.

Elektronische Erklärungen und Signaturen können nach Art. 25 der EU-eIDAS-Verordnung rechtliche Wirkung entfalten und dürfen nicht allein deshalb als Beweismittel ausgeschlossen werden, weil sie elektronisch abgegeben wurden. Diese Unterstützerliste dokumentiert die elektronisch erklärte Zustimmung zur gemeinsamen Stellungnahme; sie wird nicht als qualifizierte elektronische Signatur im Sinne einer handschriftlichen Unterschrift dargestellt.

Rechtsgrundlage: Art. 25 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS)