Wien-Döbling · Dokumentation seit 5. August 2026
Dokumentation, gemeinsame Stellungnahme und Vorschlag zur Wiederherstellung der zwischen HSS 93 und Püchlgasse 6 entfernten Begrünung.
Diskutieren Sie die nächsten Schritte — per Video, Audio oder Chat. Keine Installation nötig.
5. August 2026 — Vorfall
Am 5. August 2026 wurden in Wien-Döbling, zwischen den Wohnhäusern HSS 93 und Püchlgasse 6, mehrere Sträucher und kleinere Bäume stark zurückgeschnitten oder vollständig entfernt.
Ursprünglich hatte eine Eigentümerin in HSS93 ausschließlich die Entfernung von Efeu und Sträuchern auf ihrer eigenen Seite beauftragt. Die Arbeiten wurden jedoch ohne Zustimmung der Bewohner und Eigentümer beider Häusern auf die gesamte Grünfläche zwischen den Häusern ausgeweitet.
Betroffen waren unter anderem Flieder und eine gelbe Kirschpflaume (Prunus cerasifera) sowie weitere Sträucher, die über Jahre hinweg natürlichen Schatten, Sichtschutz und Lebensraum für Vögel geboten hatten.
Unsere gemeinsame Forderung
Wir wünschen keine Eskalation, sondern eine konkrete und schnelle Wiederherstellung. Die verantwortlichen bzw. beteiligten Unternehmen und Hausverwaltungen sollen gemeinsam dafür sorgen, dass die entfernte Begrünung so weit wie praktisch möglich wiederhergestellt wird.
Dazu sollen mehrere bereits vorgezogene und für eine Verpflanzung geeignete Kirschpflaumen (Prunus cerasifera) und Fliederpflanzen in möglichst vergleichbarer Größe (ca. 2–3 Meter) entlang des betroffenen Bereichs neu gepflanzt werden.
Kleine Jungpflanzen allein stellen keinen angemessenen kurzfristigen Ersatz dar — die verlorene Beschattung und der natürliche Sichtschutz würden sonst erst nach vielen Jahren zurückkehren.
Video- & Kartendokumentation
Betroffener Bereich zwischen HSS 93 und Püchlgasse 6, 1190 Wien.
Fotodokumentation
VORHER
VORHER
VORHER
VORHER
VORHER
VORHER
DANACH
DANACHNatürliche Beschattung an heißen Tagen.
Weniger direkte Sonneneinstrahlung.
Natürliche Trennung zwischen den Häusern.
Geschätzt von Bewohnern beider Häuser.
Futterstellen von Bewohnern angebracht.
Chronologie
Über Jahre hinweg bestand eine grüne Zone zwischen HSS 93 und Püchlgasse 6 mit Flieder, einer gelben Kirschpflaume und weiteren Sträuchern.
Der ursprüngliche Wunsch bezog sich ausschließlich auf den Bereich auf der Seite von Frau Attar — Entfernung von Efeu und Sträuchern nur auf ihrer eigenen Seite.
Arbeiter schnitten zahlreiche Sträucher und Bäume auf der gesamten Länge der Grünfläche stark zurück oder entfernten sie vollständig — weit über den ursprünglich begrenzten Auftrag hinaus.
Der Arbeitsumfang wurde offenbar als Rückschnitt über die gesamte Länge weitergegeben ("Ganze Länge schneiden"), ohne die ursprüngliche Beschränkung. Eine schriftliche Bestätigung wurde angefordert.
Monreal Immobilienmanagement — kontaktierte nach eigener Aussage die Nachbar-Hausverwaltung. SOZIALBAU AG — beauftragte nach eigener Aussage den Rückschnitt. Mena Hausservice GmbH — führte die Arbeiten durch.
Nach derzeitigem Informationsstand
beauftragte Entfernung auf ihrer Seite
kontaktierte Nachbar-Hausverwaltung
beauftragte ausführende Firma
führte Arbeiten am 5. August 2026 aus
Zur Klärung kontaktiert
Die Kontaktaufnahme bedeutet nicht, dass bereits eine behördliche Rechtsverletzung festgestellt wurde.
Wiederherstellung statt Eskalation
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Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Die folgenden Bewohner:innen und Wohnungseigentümer:innen haben die gemeinsame Stellungnahme der beiden Häuser elektronisch unterstützt und sich für die Wiederherstellung der entfernten Grünzone ausgesprochen.
Gemeinsame Forderung:
Die durch die Arbeiten am 5. August entfernte Begrünung soll durch geeignete Ersatzpflanzungen möglichst in ihrer ursprünglichen Funktion als Grünzone, natürliche Beschattung und Sichtschutz wiederhergestellt werden.
Die unten angeführten Personen haben ihre Unterstützung dieser gemeinsamen Stellungnahme elektronisch bestätigt. Die öffentliche Anzeige von Name, Top und Status erfolgt ausschließlich bei gesonderter ausdrücklicher Zustimmung.
Elektronische Erklärungen und Signaturen können nach Art. 25 der EU-eIDAS-Verordnung rechtliche Wirkung entfalten und dürfen nicht allein deshalb als Beweismittel ausgeschlossen werden, weil sie elektronisch abgegeben wurden. Diese Unterstützerliste dokumentiert die elektronisch erklärte Zustimmung zur gemeinsamen Stellungnahme; sie wird nicht als qualifizierte elektronische Signatur im Sinne einer handschriftlichen Unterschrift dargestellt.
Rechtsgrundlage: Art. 25 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS)